Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der McDougall Digital für Softwareentwicklung und IT-Dienstleistungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen McDougall Digital (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Softwareentwicklung geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und/oder Anpassung von Software sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Projektvereinbarung.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der berechtigt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen.
(3) Bei Verzögerungen durch mangelhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei größeren Projekten erfolgt die Abrechnung in Teilzahlungen gemäß dem vereinbarten Zahlungsplan, typischerweise:
- 30% bei Projektbeginn
- 40% bei Erreichen definierter Meilensteine
- 30% bei Projektabschluss/Abnahme
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erstellte Software bei Abnahme die vereinbarten Funktionen erfüllt.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird der Auftragnehmer nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatz liefern.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vereinbarte Vergütung.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der entwickelten Software.
(2) Der Quellcode wird dem Auftraggeber übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, generische Komponenten und Frameworks auch in anderen Projekten zu verwenden.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Januar 2026